Am 19. November 2024 beschloss der Verwaltungsrat der Beschwerdegegnerin die Überbauungsordnung «Integration B.________quellen»3 und reichte diese dem AWA zur Genehmigung ein. Mit Gesamtentscheid vom 9. Januar 2025 genehmigte das AWA die Überbauungsordnung «Integration B.________quellen» inklusive Baubewilligung und wies die Einsprache der Beschwerdeführenden ab. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 10. Februar 2025 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: