Zur Sicherung dieser öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen inklusive Baubewilligung wurde eine Überbauungsordnung im Sinne von Art. 21 WVG2 erarbeitet. Diese Überbauungsordnung «Integration B.________quellen» wurde vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) mit Bericht vom 1. Dezember 2022 vorgeprüft. Im Anschluss daran wurde die Überbauungsordnung im Amtsanzeiger Konolfingen und im Amtsblatt des Kantons Bern im November 2023 publiziert und auf der Gemeindeverwaltung Niederhünigen öffentlich aufgelegt. Gegen die Überbauungsordnung erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden am 18. Dezember 2023 Einsprache.