betreffend die Verfügung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 9. Januar 2025 (AWA Nr. 265 953; Integration B.________quelle) I. Sachverhalt 1. Nachdem die Beschwerdegegnerin die B.________quellen erwerben konnte, beabsichtigt sie, diese nun in ihr Netz zu integrieren. Dazu sollen einerseits die Quellen an das Wasserversorgungsnetz Niederhünigen angeschlossen und andererseits das Wasserversorgungsnetz Niederhünigen mit dem Wasserversorgungsnetz Konolfingen und damit mit dem bestehenden Netz der Beschwerdegegnerin verbunden werden.1 1 Technischer Bericht vom 30. Dezember 2021 Ziff. 4.3 und 6.1 (Anhang zur Verfügung vom 16. Juni 2025)