Was den im Jahr 2022 angefallenen Aufwand betrifft, lässt sich den Arbeitsrapporten entnehmen, dass dieser ab dem 19. September 2022 und damit nach Erteilung der Baubewilligung erfolgt ist. Aufgrund der Umschreibung der ausgeführten Arbeiten ist ein direkter Zusammenhang mit dem Projekt «Verlegung Wanderweg» plausibel. Auch wenn in Ziff. 7 der Richtlinie steht, ein Beitragsgesuch sei vor Baubeginn einzureichen, bewirkt ein Verstoss gegen diese Vorgabe nicht die Verwirkung des Beitragsanspruchs oder eines Teils davon. Eine solche Rechtsfolge bedürfte einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage zumindest auf Verordnungsstufe.