___, Arbeitsleistungen) und 1.3 (Arbeitsgruppe A.________, Maschinen und Geräte), die nach Gesuchseinreichung im Jahr 2023 angefallen sind, d. h. CHF 1224.– für Arbeitsleistungen sowie CHF 260.– für Maschinen und Geräte. Die Positionen 1.2 (Werkgruppe A.________, Arbeitsleistungen) und 1.3 (Arbeitsgruppe A.________, Maschinen und Geräte) umfassen gemäss den Arbeitsrapporten in den Vorakten aber auch Aufwand, der vor Gesuchseinreichung angefallen ist. Umstritten ist, ob dieser zu den anrechenbaren Kosten gehört.