Der Beitrag werde in der Regel innert 45 Tagen nach Vorliegen der korrekten Schlussabrechnung überwiesen. Arbeiten, die nicht projektgemäss ausgeführt worden seien oder der Baubewilligung widersprechen würden, seien von der Beitragsleistung ausgeschlossen. Die Verfügung vom 9. Dezember 2022 erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Strittig ist die nach Abschluss der Bauarbeiten gestützt auf diese (ursprüngliche) Beitragsverfügung erfolgte Bemessung des konkreten Investitionsbeitrags.