5. Dagegen hat die Beschwerdeführerin am 20. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eingereicht. Sie beantragt, die Beitragsverfügung des OIK I vom 19. Dezember 2024 sei aufzuheben und der Staatsbeitrag sei auf CHF 15 142.10 festzusetzen. Dabei führt sie zunächst aus, dass es sich beim Schreiben vom 19. Dezember 2024 trotz der fehlenden Bezeichnung als Verfügung und der ebenfalls fehlenden Rechtsmittelbelehrung materiell um eine Verfügung handle. Zur Begründung der Beschwerde führt sie zusammengefasst aus, dass der Abzug der Eigenleistungen (Werkgruppe A.__