A.________, total CHF 28'384.–, genauere Angaben über die geleisteten Stunden oder Arbeitsrapporte fehlten, damit die Leistungen nachvollziehbar seien. Zudem sei aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich, dass bei den Schweizer Wanderwegen ebenfalls ein Beitragsgesuch eingereicht worden sei. Hierzu seien genauere Angaben über die Höhe der Unterstützung oder, falls keine Beiträge geleistet würden, eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Mit Schreiben vom 21. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem OIK I die Arbeitsrapporte der Werkgruppe A.________ zu.