3. Mit Schreiben vom 21. Juni 2023 teilte die Beschwerdeführerin dem OIK I mit, die Bauabnahme habe stattgefunden. Gleichzeitig reichte sie die Schlussabrechnung für den Staatsbeitrag ein. Sie wies u.a. darauf hin, dass die geplante Brücke beim Sammelbecken nicht erstellt worden sei, da die Wanderwegführung wesentlich einfacher und kostengünstiger gestaltet werden konnte. Der OIK I informierte die Beschwerdeführerin daraufhin mit Schreiben vom 14. Juli 2023, dass für die in der Kostenzusammenstellung unter Position 1.2 und 1.3 enthaltenen Posten Werkgruppen