Bei der hier in Frage stehenden Temporeduktion beim Knoten Morillon-/Kirchstrasse wird gemäss dem Gutachten die Verkehrsfunktion des Knotens nicht beeinträchtigt, und die resultierende Fahrzeitverlängerung ist vernachlässigbar. Die Mehrheit der Fahrzeuglenkenden passt bereits heute die Geschwindigkeit den Umständen an. Diese Fahrzeuglenkenden befolgen damit die Grundregeln des Strassenverkehrsrechts, welche eine rücksichtsvolle Fahrweise (Art. 26 SVG) und die Anpassung der Geschwindigkeit an die Umstände (Art. 32 Abs. 1 SVG) gebieten. Auf eine Minderheit der Fahrzeuglenkenden trifft dies allerdings nicht zu, und es ist zu Unfällen gekommen.