Gemäss dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage sollen im Rahmen der erweiterten gutachterlichen Prüfung namentlich die Auswirkungen einer Temporeduktion unter Berücksichtigung der betrieblichen und der baulich-gestalterischen Einrichtung der betroffenen verkehrsorientierten Strasse untersucht werden. Die Beurteilung soll sich nicht einzig auf den Strassenabschnitt beschränken, auf dem die Temporeduktion neu angeordnet werden soll, sondern den ganzen Strassenzug einbeziehen.27