Temporeduktionen sollen demnach auf verkehrsorientierten Strassen möglich bleiben, wenn die primäre Ausrichtung auf die Anforderungen des Motorverkehrs und die Bestimmung zum sicheren, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Transport trotz der Temporeduktion fortbestehen. Gemäss dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage sollen im Rahmen der erweiterten gutachterlichen Prüfung namentlich die Auswirkungen einer Temporeduktion unter Berücksichtigung der betrieblichen und der baulich-gestalterischen Einrichtung der betroffenen verkehrsorientierten Strasse untersucht werden.