c) Vorliegend ist die Gemeinde Köniz zum Schluss gekommen, dass die fragliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 beim Knoten Morillon-/Kirchstrasse, welche die Voraussetzungen nach Art. 108 Abs. 1, 2 und 4 SSV erfüllt, nunmehr angeordnet werden soll.