Projekte, die sich bereits in Umsetzung befinden oder in der Planung weit fortgeschritten sind, sollen vom Moratorium ausgenommen sein. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Motion darauf hingewiesen, dass das geltende Recht bis zur Inkraftsetzung neuer Regelungen anwendbar bleibe und insbesondere von Gemeinden, die beim Kanton um Zustimmung zu Geschwindigkeitsbeschränkungen ersuchen, nötigenfalls auf dem Beschwerdeweg durchgesetzt werden könne.