Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Motion Krähenbühl darauf hingewiesen, dass es sich um eine Richtlinienmotion handle. Er hat angekündigt, ein Moratorium für neue Tempo-30- Zonen auf verkehrsorientierten Strassen einzuhalten, bis das revidierte Strassenverkehrsrecht in Kraft sei. Projekte, die sich bereits in Umsetzung befinden oder in der Planung weit fortgeschritten sind, sollen vom Moratorium ausgenommen sein.