Die Motion Krähenbühl, welche am 27. November 2024 im Grossen Rat angenommen worden ist, verlangt für solche Massnahmen ein Moratorium bis zur Umsetzung der Motion Schilliger auf Bundesebene. Diesbezügliche Planungen, Finanzierungsgeschäfte und Umsetzungsmassnahmen sollen bis zum Inkrafttreten des angepassten Strassenverkehrsrechts «gestoppt» werden. 4. Rechtsanwendung