c) Die Gemeinde Köniz hat die verkehrsorientierten Gemeindestrassen in Anhang IV GBR13 bezeichnet. Dazu gehört u.a. die Strassenverbindung von der Schwarzenburgstrasse in die Seftigenstrasse via Bündenackerstrasse – Wabersackerstrasse – Kirchstrasse – Dorfstrasse, welche über den Knoten Morillon-/Kirchstrasse führt. Die streitige Verkehrsmassnahme, mit welcher die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden soll, betrifft demnach eine verkehrsorientierte Strasse. Die Motion Krähenbühl, welche am 27. November 2024 im Grossen Rat angenommen worden ist, verlangt für solche Massnahmen ein Moratorium bis zur Umsetzung der Motion Schilliger auf Bundesebene.