Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Motion Schilliger am 3. September 2025 eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV) in die Vernehmlassung geschickt. Danach sollen Temporeduktionen unter die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten nach Art. 4a VRV auf verkehrsorientierten Strassen möglich bleiben, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Hierarchie des Strassennetzes und insbesondere die Funktionen der verkehrsorientierten Strassen gewährleistet bleiben müssen. Diese Anforderung soll zusammen mit den weiteren Voraussetzungen einer Temporeduktion gutachterlich geprüft werden müssen. Die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 5. Dezember 2025.12