Als verkehrsorientierte Strassen gelten nach Art. 1 Abs. 9 SSV alle Strassen innerorts, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind. Eine Unterscheidung zwischen verkehrsorientierten und siedlungsorientierten Strassen wird auch in der VSS-Norm Nr. 40 040b «Projektierung, Grundlagen, Strassentypen» vom 31. März 2019, Ziff. 5 getroffen. Danach sind die verkehrsorientierten Strassen primär auf die Anforderungen des Motorverkehrs auszurichten, und der leichte Zweiradverkehr sowie der Fussgängerverkehr sollen soweit möglich getrennt geführt oder zumindest geregelt werden.