Auch das TBA ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h hier gegeben seien. Das TBA weist jedoch darauf hin, dass auf Bundesebene Bestrebungen im Gang seien, um auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 weitestgehend durchzusetzen, und dass im Kanton Bern bis zur Umsetzung dieses Anliegens im eidgenössischen Strassenverkehrsrecht ein Moratorium für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen gelte. Das TBA geht davon aus, dass die Zustimmung zum Vorhaben der Gemeinde Köniz während der Dauer des Moratoriums nicht wirksam werden dürfe. 3. Bestrebungen zur Anpassung der Rechtsgrundlagen