Falls doch ein Unfall passieren sollte, seien zudem die Unfallfolgen geringer als bei höheren Geschwindigkeiten. Beim heutigen Temporegime mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h würden die erforderlichen Sichtweiten auf die vortrittsberechtigten Strassenabschnitte teils durch den Bewuchs entlang der Morillonstrasse beeinträchtigt. Bei einem von vier Fussgängerstreifen sei die Sicht unabhängig vom Bewuchs ungenügend. Bei einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wären hingegen normkonforme Sichtweiten überall gewährleistet.8