c) Vorliegend hat die Gemeinde Köniz im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit beim Knoten Morillon-/Kirchstrasse verfügt. Das TBA hat die Zustimmung unter Nebenbestimmungen erteilt, welche umstritten sind. Die Gemeinde Köniz macht geltend, dass die Voraussetzungen einer Zustimmung auch nach Auffassung des TBA erfüllt seien. Die Nebenbestimmungen seien daher ungerechtfertigt.