Durch eine gezielte Wegweisung kann der Suchverkehr und die damit verbundenen Risiken (z. B. gefährliche Überholmanöver wegen langsamen Fahrens, unvermittelte Spur- oder Richtungswechsel) vermieden werden. Andererseits darf die Wegweisung die Verkehrssicherheit nicht dadurch beeinträchtigen, dass sie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ablenkt. Eine Häufung von Signalen ist daher zu vermeiden. Wegweiser sind deshalb aufgrund einer sachgerechten, praxisbezogenen Handhabung nur mit Zurückhaltung anzubringen. Sie dürfen nicht unnötigerweise angeordnet und angebracht werden, jedoch nicht fehlen, wo sie unerlässlich sind.