ziel kennen. Die Wegweisung darf nicht dazu dienen, zufällig vorbeifahrende Fahrzeugführerinnen und -führer auf einen ihnen bis anhin unbekannten Zielort oder Betrieb aufmerksam zu machen. Wegweiser dürfen somit weder wirtschaftliche Interessen berücksichtigen noch der Wirtschaftsförderung dienen. Sie beugen viel mehr einem unnötigen Umherfahren innerhalb von Ortschaften vor und entlasten so den Verkehr. Des Weiteren tragen sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Durch eine gezielte Wegweisung kann der Suchverkehr und die damit verbundenen Risiken (z. B. gefährliche Überholmanöver wegen langsamen Fahrens, unvermittelte Spur- oder Richtungswechsel) vermieden werden.