c) Der Zweck von Wegweisern liegt einerseits in der Verkehrslenkung und andererseits in der Verkehrssicherheit. Er soll vorab ortsunkundige Lenkerinnen und Lenker orientieren und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Eine übermässige Anzahl von Hinweisschildern lenkt die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden ab. Ihr Fehlen kann unnötigen Suchverkehr verursachen.13 Wegweiser zeigen Fahrzeugführerinnen und -führern, die einen bestimmten Ort aufsuchen wollen, den geeigneten Weg zu ihrem Fahrziel auf. Dies setzt voraus, dass diese ihr Fahr-