von Signalen, Markierungen, Leiteinrichtungen, Strassenreklamen und dergleichen erlassen sowie diese und technische Normen als rechtsverbindlich erklären. Gemäss Art. 115a SSV sind bis zum 31. Dezember 2026 für Touristische Signalisation an Haupt- und Nebenstrassen die Norm SN 640 827c in der Fassung vom Juni 1995 (Bst. d) und für Hotelwegweiser die Norm SN 640 828 in der Fassung vom November 1979 (Bst. e) anwendbar. Die BVD bietet zudem den zuständigen Kantons- und Gemeindebehörden mit der Arbeitshilfe Wegweisung auf öffentlichen Strassen (nachfolgend: