51 Abs. 1 Satz 3 SSV). Der «Betriebswegweiser» zeigt in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen. Er weist den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind (Art. 54 Abs. 4 SSV). Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich auch für Hotel- und Restaurantwegweiser. Zudem erlässt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für touristische Signalisation und die Hotelwegweiser Weisungen (Art. 54 Abs. 9 SSV). Nach Art. 115 Abs. 1 SSV kann das UVEK zudem Weisungen für die Ausführung, Ausgestaltung und Anbringung