2. Mit Eingabe vom 27. März 2025 hat die Beschwerdeführerin gegen diese Verfügung Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eingereicht. Sie beantragt, die Verfügung des OIK II sei insofern zu ergänzen, als dass sämtliche beantragten Wegweiser zusätzlich zu bewilligen seien.