a) Die Beschwerdeführenden 13 und 14, 27 bis 30, 47 und 48, 62 bis 64, 70 und 71 sowie 83 bis 85 machen geltend, die Hauptstrasse durch das Dorf Brienzwiler werde von der Nationalstrasse als Schwerlastroute benützt. Da dürften keine zusätzlichen Hürden eingebaut werden. Sie verweisen auf die eidgenössische Abstimmung vom März 2001, die das mit 79 Prozent Nein- Stimmen untersage.