Nationalstrasse Tempo 40 km/h. Anschliessend erfolgt ein erster Wechsel beim Beginn der Tempo-30-Zone und ein zweite Wechsel nach Ende der Tempo-30-Zone auf Tempo 50 km/h. Die Ausführungen der fachkundigen Vorinstanz, diese Geschwindigkeitswechsel seien unproblematisch, sind nachvollziehbar. Zudem führt eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfahrungsgemäss zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit, da Anzahl und Schwere von Unfällen abnimmt.26 Eine Tempo-40-Zone oder «Generell 40» kennt das Strassenverkehrsrecht des Bundes nicht.