5. Unklarheiten betreffend Vortritt a) Die Beschwerdeführenden 9 bis 11, 23, 40, 55 und 56 sowie 78 bis 81 machen geltend, bereits 2016 seien durch ein Verkehrsbüro verschiedene Massnahmen umgesetzt worden. Das habe bis heute funktioniert. Sie würden nicht alle acht Jahre eine Verkehrsanpassung brauchen, die nur Unklarheiten schaffe betreffend Vortritt. Bereits heute würden die Fussgänger nicht mehr auf dem Trottoir laufen. Auch die Beschwerdeführenden 36 und 37 sowie 65 bis 67 bemängeln, dass bei den heutigen Strassenverkehrsvorschriften und den verschiedenen Markierungen viele nicht mehr wissen würden, was gelte und wer Vortritt habe.