b) Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist eine wirksame Massnahme, um Strassenlärm deutlich zu vermindern.24 Demgegenüber ist der Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsreduktion und Luftschadstoffemission unter realen Bedingungen eine relativ wenig erforschte Thematik und die Resultate widersprechen sich.25 Immerhin ist gemäss Art. 108 Abs. 2 Bst. d SSV die Verminderung einer übermässigen Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) ebenfalls ein zulässiger Grund zur Reduktion der Höchstgeschwindigkeit, was darauf hindeutet, dass diese Massnahme geeignet sein kann, die Schadstoffbelastung zu vermindern.