Diese würden mit der Einführung des neuen Temporegimes beibehalten. Durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit werde bei beiden Fussgängerstreifen die Sicherheit für die Zufussgehenden erhöht. Ohne diese Herabsetzung müsste die Aufhebung der beiden Fussgängerstreifen näher geprüft werden.