Fussgängerstreifen) entspricht. Zum anderen sind gemäss Gutachten nicht nur die Kurvensichtweiten im Bereich der Einmündungen Kirchstalden und Hofstettenstrasse, sondern auch die Knotensichtweiten bei mehreren einmündenden Strassen und bei zahlreichen Grundstückzufahrten bei der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht eingehalten.22 Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bzw. 40 km/h ist geeignet und erforderlich, um das angestrebte Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Insbesondere können damit die mangelhaften Sichtweiten in den meisten Fällen behoben und in den übrigen zumindest deutlich verbessert werden.