d) Das Gutachten erscheint nachvollziehbar, vollständig und schlüssig. Die Vorinstanz will mit der Geschwindigkeitsreduktion die Verkehrssicherheit auf dem betroffenen Strassenabschnitt verbessern. Die Notwendigkeit dieser Massnahme ist gegeben. Zum einen besteht gemäss den Vorgaben der Arbeitshilfe «Standards Kantonsstrassen» aufgrund der Verkehrsbelastung und der Fahrzeuggeschwindigkeit ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis für Zufussgehende.20 Gemäss Gutachten sind die Standards hinsichtlich seitlicher Ausweichflächen und Querungshilfen nur teilweise erfüllt.