Im Bereich der Schule sei zudem mit Kindern zu Fuss und auf dem Velo zu rechnen, die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hätten. Geringere Fahrgeschwindigkeiten würden einerseits das Sicherheitsempfinden der Zufussgehenden längs und quer, andererseits die objektive Verkehrssicherheit aufgrund der kürzeren Anhaltewege erhöhen.18 Das Gutachten kommt deshalb zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt sind. Durch die Temporeduktion könnten die geforderten Sichtweiten an diversen Grundstückzufahrten und Einmündungen eingehalten werden.