Das Gutachten zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt in diesem Zusammenhang aus, dass die vielerorts eingeschränkten Sichtbeziehungen Gefahrenstellen schaffen würden. So seien die notwendigen Sichtweiten in zwei Kurven, bei mehreren Grundstückzufahrten, bei Senkrechtparkfeldern sowie auf den Fussgängerstreifen Flühlenstrasse nicht eingehalten. Die Sicht sei jeweils durch dichte Bebauung, Vegetation, Topografie oder parkierte Fahrzeuge eingeschränkt. Sie lasse sich nicht mit verhältnismässigem Aufwand baulich verbessern. Geringere Fahrgeschwindigkeiten würden die Anforderungen an die Sichtweiten reduzieren, wodurch viele der Gefahrenstellen entschärft würden.