c) Vorliegend soll auf der Brünigstrasse in Brienzwiler zwischen den Liegenschaften Brünigstrasse 20 und 54 die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Zudem soll dieser Abschnitt in die Tempo-30-Zone auf den angrenzenden Gemeindestrassen einbezogen werden. Ab der Liegenschaft Brünigstrasse 54 bis Anschluss A8 soll die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h herabgesetzt werden. Begründet werden diese Massnahmen mit der Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit im Dorf Brienzwiler sowie der Schulwegsicherheit. Bezweckt wird somit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dabei handelt es sich um einen zulässigen Herabsetzungsgrund (vgl. Art. 108 Abs. 2 Bst.