a) Die Beschwerdeführenden 36 und 37 sowie 65 bis 67 beantragen, dass auf dem ganzen Streckenabschnitt Tempo 40 eingeführt oder die bis anhin bewährte Verkehrsregelung (Generell Tempo 50) belassen werde. Die Beschwerdeführer 70 und 71 beantragen, auf dem gesamten Streckenabschnitt sei Generell Tempo 50 zu belassen.