Die übrigen Beschwerdeführenden äusserten sich nicht zu ihrer Beschwerdelegitimation. Mit Schreiben vom 29. April 2024 verzichtete die Gemeinde Brienzwiler sinngemäss auf eine Stellungnahme zu den Beschwerden, reichte aber eine Kopie ihrer Beschwerdeantwort vom 26. April 2024 an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli ein. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 29. April 2024 beantragte der OIK I die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Mit Verfügung vom 16. Mai 2024 setzte das Rechtsamt mehreren Beschwerdeführenden, die identische Beschwerden eingereicht hatten, Frist zur Bezeichnung eines gemeinsamen Zustellungsdomizils.