3. Das Rechtsamt der BVD, das die Beschwerdeverfahren leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es einem grossen Teil der Beschwerdeführenden Gelegenheit, ihre Beschwerdebefugnis zu begründen. Die Beschwerdeführenden 76 und 77 zogen ihre Beschwerden mit Schreiben vom 15. April 2024 zurück, weshalb das Verfahren insoweit als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben wurde. Die übrigen Beschwerdeführenden äusserten sich nicht zu ihrer Beschwerdelegitimation.