2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführenden 36 und 37 sowie 65 bis 67 beantragen, dass auf dem ganzen Streckenabschnitt Tempo 40 eingeführt werde oder dass die bis anhin bewährte Verkehrsregelung (generell Tempo 50) belassen werde. Die Beschwerdeführer 70 und 71 beantragen, auf dem ganzen Streckenabschnitt generell Tempo 50 zu belassen. Die übrigen Beschwerdeführenden beantragen sinngemäss, die Verkehrsbeschränkungsverfügung sei hinsichtlich der Tempo-30-Zone aufzuheben. 84 Personen erhoben zudem beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde gegen die Verkehrsbeschränkungsverfügung der Gemeinde Brienzwiler.