Dieses empfahl eine grossflächige Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Im Oktober 2023 informierte die Gemeinde die Bevölkerung mit einem Merkblatt über die geplanten Verkehrsmassnahmen. Eine weitere Information erfolgte an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023. Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 stimmte der OIK I dem Beschluss der Gemeinde zu, im Dorf Brienzwiler eine Tempo-30-Zone einzurichten. Am gleichen Tag erliess er zudem eine Verkehrsbeschränkungsverfügung für den Strassenabschnitt Brünigstrasse 20 bis Anschluss A8 auf der Kantonsstrasse Nr. 1125.