Gestützt auf diesen Antrag liess der Oberingenieurkreis I (OIK I) ein Gutachten zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erstellen. Dieses kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. In der Folge entstand die Idee, im Dorfkern eine Tempo-30 Zone auf dem Gemeindestrassennetz und der Kantonsstrasse einzuführen. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022 orientierte die Gemeinde die Bevölkerung erstmals über das Vorhaben. Zudem liess sie ein Gutachten zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Gemeindestrassennetz erstellen. Dieses empfahl eine grossflächige Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.