1. Die Kantonsstrasse Nr. 1125 (Brünigstrasse) führt durch die Gemeinde Brienzwiler. Seit Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse hat sie nur noch eine untergeordnete Verkehrsbedeutung. Innerhalb der Ortschaft gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 10. Januar 2022 beschloss der Gemeinderat von Brienzwiler, dem Kanton zu beantragen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Brünigstrasse ab «Murmelibrunnen» bis Fussgängerstreifen «Schrötteli» auf 30 km/h herabzusetzen. Gestützt auf diesen Antrag liess der Oberingenieurkreis I (OIK I) ein Gutachten zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erstellen.