Unterhaltsmassnahmen führten stets zu Eingriffen in den Lebensraum. Solche Eingriffe durch Unterhaltsmassnahmen wären auch bei einer lokalen Verbreiterung des Gerinnes unter den Brücken erforderlich – eine Verbreiterung würde zu einem Abfall der Fliessgeschwindigkeit führen und damit auch zu mehr Ablagerungen. Hinzu komme, dass die Zugänglichkeit für den Unterhalt unter den Brücken bereits heute eingeschränkt sei. Ein Gerinneausbau würde im Übrigen auch den von den Beschwerdeführerinnen geltend gemachten eigenen Interessen zu widerlaufen. Dafür müsste nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr FFF beansprucht werden.