Im Bereich der Brücke L.________ seien die Möglichkeiten des Gerinneausbaus unter den vorhandenen Gegebenheiten sowohl gegen die Brückenunterkante (Ausrundungsradien der Strasse) wie auch gegen die Bachsohle (bereits Eingriff unter den mittleren Grundwasserspiegel) ausgeschöpft. Es sei auch nicht sinnvoll, das Gerinne punktuell zu vertiefen, da es durch die Veränderung des Gefälles von steil auf flach zu Auflandungen kommen würde. Dies wiederum würde dazu führen, dass vermehrt Unterhaltsmassnahmen erforderlich wären. Unterhaltsmassnahmen führten stets zu Eingriffen in den Lebensraum.