Allfällige Auflandungen würden, wo erforderlich, im Rahmen des Gewässerunterhalts entfernt. Dadurch werde das Durchflussprofil der Brücke nicht laufend verkleinert. Eine bestimmte Menge an Kies bleibe jedoch erforderlich, um die Gewässersohle und die Ufer stabil zu halten. Eine weitere Absenkung der Gewässersohle sei überdies auch aufgrund der dortigen Grundwasserschutzzone nicht erlaubt.