d) Nicht nachvollziehbar ist die Aussage der Beschwerdeführerinnen, aus einem Vergleich der Modellierung «Projektzustand Szenario HQ100 gemäss Auflageprojekt» mit der Modellierung «Projektzustand Szenario HQ100 gemäss Auflageprojekt ohne rechtsufrige Schutzmauer» werde deutlich, dass die umstrittene Mauer auch auf den Grundstücken Burgdorf Grundbuchblatt Nrn. F.________ und G.________ zu keiner erwähnenswerten Reduktion der Hochwassergefährdung führen werde. Aus diesen beiden Modellierungen geht deutlich hervor, dass mit der geplanten Schutzmauer die Überflutungsfläche vor den Gebäuden auf den Parzellen Grundbuchblatt Nrn. F.________ und G.________ beseitigt wird.