Soweit die Beschwerdeführerinnen gestützt auf die 2D-Modellierungen der H.________ AG vom 27. Juli 2021 argumentieren, das Wasserbauprojekt führe – wenn überhaupt – nur zu einer minimalen Verbesserung der Hochwassersituation auf ihren Grundstücken, räumen sie dies letztlich selber ein. Zwar anerkennen sie diese 2D-Modellierungen nicht, ohne aber überzeugende Argumente vorzulegen, weshalb diese Modellierungen nicht richtig sein sollten. Die BVD sieht daher keinen Anlass, diese Modellierungen in Zweifel zu ziehen bzw. nicht darauf abzustellen. Auf eine Überprüfung dieser Modellierungen durch eine neutrale Fachperson kann unter diesen Umständen verzichtet werden.